Netzsicherheit und Wirtschaftlichkeit zusammendenken. [Webinar - Q&A]
Unser Webinar zum Thema FCA-Blueprint hat gezeigt: Das Interesse ist groß. Neben der Veröffentlichung des Orientierungsrahmens möchten wir ergänzend die aufgekommenen Fragen beantworten. [Zur FCA-Blueprint Seite]
Einleitend:
Netzsicherheit und wirtschaftlicher Speicherbetrieb dürfen kein Entweder-oder sein.
Genau hier liegt eine der größten Herausforderungen bei Flexible Connection Agreements (FCAs): Netzbetreiber müssen ihre Netze sicher betreiben und Engpässe beherrschbar halten. Speicherbetreiber brauchen gleichzeitig planbare Rahmenbedingungen, um ihre Anlagen wirtschaftlich finanzieren und betreiben zu können.
Wie bringen wir diese beiden berechtigten Interessen zusammen?
Mit unserem FCA-Blueprint möchten wir einen Beitrag zur Lösung leisten. Dafür haben wir unsere Erfahrungen aus 15 verhandelten FCAs, dem realen Speicherbetrieb und zahlreichen Gesprächen mit Netzbetreibern und anderen Marktteilnehmern zusammengeführt.
In unserem Webinar „Vom Blueprint in den Betrieb“ haben wir gemeinsam mit Robert Köberle von AllgäuNetz gezeigt, welche Ansätze sich in der Praxis bewähren und wie sich unterschiedliche Interessen miteinander vereinbaren lassen.
Unser Ziel ist kein weiterer theoretischer Standard.
Wir wollen einen praxisbasierten Orientierungsrahmen schaffen, der Netzsicherheit gewährleistet, wirtschaftlichen Speicherbetrieb ermöglicht und möglichst diskriminierungsfrei und skalierbar ist. Viele der beschriebenen Ansätze sind bereits im Einsatz und haben sich im Betrieb bewährt. Andere wurden gemeinsam mit Netzbetreibern entwickelt und weitergedacht.
Jetzt ist die Branche gefragt.
Wir stellen den Blueprint bewusst zur Verfügung, damit Erfahrungen und Lösungen nicht isoliert bleiben. Wir wünschen uns, dass Netzbetreiber, Speicherbetreiber und weitere Marktteilnehmer die Ansätze aufgreifen, diskutieren und gemeinsam weiterentwickeln.
Denn die Herausforderungen beim Netzanschluss von Großbatteriespeichern lösen wir nicht gegeneinander, sondern miteinander. Zum Blueprint
Fragen aus dem Webinar:
[Webinar vom 15. Oktober 2026 mit AllgäuNetz. Antworten auf Basis des FCA-Blueprints. Stand: 19. Oktober 2026.]
Wie kurzfristig meldet der Netzbetreiber denn die Anforderungen aus dem Netz, damit die Speicherfahrweise angepasst werden kann? Wie schränkt das die Wirtschaftlichkeit des Speichers für den Betreiber ein? Wie geht ihr mit dieser „Nicht-Planbarkeit“ für die Vermarktung um?
Der Netzbetreiber kommuniziert Einschränkungen im Blueprint bis t-1, 7 Uhr, auf Basis von Erzeugungs- und Lastprognosen. Um Prognoseungenauigkeiten zu berücksichtigen, darf er am Vortag auch präventiv einschränken und die Einschränkung bis 2 Stunden vor Lieferung ganz oder teilweise wieder aufheben. Aufgehobene Einschränkungen zählen dann nur mit Faktor 0,3 ins Kontingent. Neue Einschränkungen nach 7 Uhr am Vortag sind nicht vorgesehen, es gibt nur noch Aufhebungen.
Wirtschaftlich ist die Einschränkung vergütungsfrei auf 800 Volllaststunden pro installierter MW und Jahr gedeckelt (Kontingent in MWh = installierte Leistung in MW × 800 h). Beispiel 10 MW: Das Kontingent beträgt 8.000 MWh. Wird der Bezug an 50 Tagen für jeweils 4 Stunden auf 0 MW begrenzt, sind das 2.000 MWh, also 25 % des Kontingents. Einschränkungen darüber hinaus sind vergütungspflichtig.
Für die Vermarktung heißt das: Die Einschränkung steht vor der ersten Regelleistungsauktion um 8 Uhr fest. Danach kann sich die Lage für den Speicher nur noch verbessern. Die Nicht-Planbarkeit beschränkt sich damit auf Kontingent und Prognosegüte, nicht auf kurzfristige Eingriffe im Tagesverlauf.
Nach meinem Verständnis unterliegen gezielt angeforderte netzdienliche Fahrweisen, beispielsweise eine vorgegebene Einspeicherung, § 11a EnWG. Verstehe ich es richtig, dass die aktuell umgesetzten FCA lediglich Leistungsgrenzen („Planken“) vorgeben, innerhalb derer der Speicher frei agieren kann, und eine gezielte netzdienliche Fahrweise derzeit noch nicht Bestandteil der FCA ist?
Das ist korrekt. Aktuell werden dem Speicher Betriebsweisen vorgegeben. Aufgrund des fehlenden regulatorischen Rahmens ist eine netzdienliche Fahrweise bisher nicht möglich. Eine gezielt angeforderte netzdienliche Fahrweise ist daher eine Erweiterung, die umgesetzt werden kann, sobald dies möglich ist. Zusammen mit AllgäuNetz arbeiten wir aktuell an diesem Thema und wollen zeitnah Pilotprojekte umsetzen.
Wird eine flexible Blindleistungseinspeisung des Speichers implementiert, um die Spannungsstabilität am Netzverknüpfungspunkt zu verbessern?
Ja, dies wird abhängig von der VDE des VNB implementiert. Das haben wir bereits bei einigen Live-Anlagen umgesetzt.
Wie stellen Sie sicher, dass ein Batteriespeicher seine FCR-/aFRR-Verpflichtungen erfüllen kann, wenn gleichzeitig eine FCA- oder Redispatch-Leistungsbegrenzung aktiv ist? Gilt die jeweilige Begrenzung auch für die gesamte physische Wirkleistung einschließlich einer tatsächlichen Regelleistungsaktivierung, und wie werden mögliche Konflikte im Echtzeitbetrieb behandelt? Gibt es dabei Unterschiede zwischen FCA und Redispatch?
Zeitlich ist die Vereinbarkeit hergestellt: Einschränkungen werden bis t-1, 7 Uhr mitgeteilt. Das reicht für die Regelleistungsteilnahme, die erste Auktion findet um 8 Uhr statt. Danach dürfen Einschränkungen nur noch aufgehoben, aber nicht ergänzt werden. Die Leistungsgrenzen gelten daher auch die Regelleistungsteilnahme.
Der Hauptunterschied zwischen Redispatch und FCA liegt in diesem Fall in dem Zeitpunkt der Kommunikation. Wie oben geschrieben, dürfen nach t-1, 7 Uhr keine weiteren Einschränkungen kommuniziert werden – im Rahmen des Redispatch ist dies durchaus möglich.
Wie berücksichtigen Sie bei der Zusicherung von maximal 800 Einschränkungsstunden die zukünftige Entwicklung der Netzbelastung, insbesondere durch E-Mobilität und Wärmepumpen? Welche Annahmen bzw. Prognosen legen Sie dabei für einen Vertragszeitraum zugrunde?
Der Blueprint legt keine Prognose zur Netzlastentwicklung über die Vertragslaufzeit zugrunde. Das Konzept ist stattdessen adaptiv: Die Parameter x und w (Höchstentnahme aus und Höchsteinspeisung in die vorgelagerte Netzebene) beruhen auf den Werten des Vorjahres und können jährlich aktualisiert werden. Der Parameter y (installierte Speicherleistung im Netzgebiet) folgt dem Zubau. Zusätzliche Lasten wie E-Mobilität oder Wärmepumpen schlagen sich dadurch automatisch in den Grenzen nieder.
Fest ist der Deckel von 800 Volllaststunden pro installierter MW und Jahr, das sind rund 9 % der Jahresstunden. Steigt der Einschränkungsbedarf darüber hinaus, ist das vergütungspflichtig.
Nutzen Sie bereits eine echtzeitnahe Netzzustandsbewertung, um FCA-Leistungsgrenzen dynamisch an die tatsächliche Netzsituation anzupassen?
Ja, neben einer Echtzeit-Netzzustandsbwertung nutzt AllgäuNetz zudem eine KI-basierte Prognose des Netzes. Diese berücksichtigt neben Vergangenheitsdaten auch Wetterprognosen und weiteren Einflüsse.
Avacon hat einen eigenen FCA, andere auch. Diese werden doch nicht einen neuen Blueprint übernehmen, oder?
Ziel ist nicht, bestehende FCA eins zu eins zu ersetzen. Der Blueprint soll ein skalierbarer Vorschlag sein, der auf jedes Netzgebiet übertragbar ist, und er soll sehr restriktiven Ansätzen einen konkreten Gegenvorschlag gegenüberstellen, etwa dem SH-Netz-FCA, den E.ON bei ihren Netzbetreibern einführt. Da der Blueprint aus drei getrennten Bausteinen besteht (Leistungsbegrenzung, Regelleistungsbeschränkung, Wirkleistungsgradient), können auch einzelne Elemente in bestehende FCA übernommen werden.
Was passiert, wenn das 800-Stunden-Kontingent vorzeitig aufgebraucht ist? Die physikalische Netzkapazität wird danach ja nicht plötzlich einen unbeschränkten Netzzugang ermöglichen, sondern dieser wird weiterhin dynamisch limitiert werden müssen (da die Netzkapazitäten durch FCAs ja gewissermaßen „überplant“ werden).
Der Netzbetreiber kann auch nach Aufbrauchen des Kontingents weiter limitieren, die Einschränkung ist ab diesem Punkt nur noch mittels Redispatch möglich. Das ist der Anreiz, das Kontingent realistisch zu parametrieren, und es schützt den Speicherbetreiber vor einer unbegrenzten, entschädigungslosen Einschränkung.
Gilt der FCA auch für Co-Location Grünstromspeicher? Das sind vermutlich dann nur Teile davon, die relevant sind.
Der Blueprint ist für Stand-Alone-Speicher entwickelt, eine unmittelbare Anwendung auf Co-Location ist deshalb nicht vorgesehen. Einzelne Regelungen lassen sich durchaus übertragen. Welche Teile für einen Co-Location-Speicher relevant sind, muss von Fall zu Fall betrachtet und mit dem jeweiligen Netzbetreiber abgestimmt werden.
Wie wird dann später unterschieden, ob ein Eingriff (Fernwirktechnik/kurativer Redispatch ist ja das gleiche) eine falsche Prognose oder eine Abweichung des Fahrplans von der Prognose als Ursache hatte? Das manuell laufend zu überprüfen klingt nach einem vergleichsweise hohen Aufwand, geschieht das automatisiert oder auf „Vertrauensbasis“ (z. B. es wird immer erst mal entschädigt und davon ausgegangen, dass es an einer schlechten Prognose des VNB liegt)?
Die Einschränkungen werden ausschließlich durch den Netzbetreiber vorgegeben. Daher sind Einschränkungen, die über die 800 Stunden hinausgehen, immer auf eine fehlerhafte Prognose zurückzuführen. Der Speicherbetreiber ist von der Verantwortung entbunden, sofern er sich an die Vorgaben des Netzbetreibers hält. Eine laufende manuelle Prüfung der Ursache im Einzelfall ist daher nicht nötig.


